Verantwortliche Elektrofachkraft nach DIN VDE 1000 - 10
Elektrotechnische Arbeiten, die in einem Unternehmen ausgeführt werden, müssen unter der verantwortlichen und fachlichen Leitung einer verantwortlichen Elektrofachkraft, kurz VEFK stehen.
Eine verantwortliche Elektrofachkraft übernimmt die Fach - und Aufsichtsverantwortung in einem elektrotechnischen Betrieb oder Betriebsteil und vertritt die Aufgaben des Unternehmers und wird im Sinne der VDE 1000-10:2009-01 mit unternehmerischer und fachlicher Verantwortung sowie den notwendigen Befugnissen für einen elektrotechnischen Betrieb oder Betriebsteil ausgestattet.
Wenn der Unternehmer keine verantwortliche Elektrofachkraft ist, so kann dieser gemäß § 13 DGUV Vorschrift 1 eine zuverlässige und fachkundige Person schriftlich damit beauftragen, diese Unternehmerpflicht der Fach - und Aufsichtsverantwortung wahrzunehmen.
Nach der Definition der VDE 1000-10 zählen zu den elektrotechnischen Arbeiten, die von Bedeutung für die elektrische Sicherheit sind, folgende Tätigkeiten:
- Fachlicher Vorgesetzter der Elektrofachkräfte
- Anlagen - und Arbeitsverantwortlicher
- Auswahl geeigneter Arbeits - und Aufsichtskräfte
- Beaufsichtigung von Arbeits - und Aufsichtskräften
- Planung und Projektierung elektrischer Anlagen
- Gefährdungsbeurteilungen erstellen
- Ausbildung und Schulung der ”Elektrotechnisch unterwiesenen Personen (EuP)“
- Überwachung der Wartungsintervalle und - aufgaben
- Veranlassung von Prüfaufgaben (Erst- und wiederkehrende Prüfungen)
- Kenntnisnahme und Weitergabe von Änderungen in den Regelwerken (VDE - Bestimmungen)
- Organisierung von Unterweisungen
- Abwicklung von Aus- und Weiterbildung
Es ist nicht zwingend Vorgeschrieben, dass eine verantwortliche Elektrofachkraft fest in einem Unternehmen angestellt sein muss. Gerade kleine Unternehmen verfügen nicht immer über eigene (verantwortliche) Elektrofachkräfte. In diesem Fall kann auch eine externe Person, in der Regel ein geeigneter Mitarbeiter eines externen Dienstleisters, als verantwortliche Elektrofachkraft bestellt werden.
Die schriftliche Bestellung ist für eine rechtssichere Pflichtenübertragung unbedingt erforderlich, da nur mit einer ordnungsgemäßen, schriftlichen Übertragung von Unternehmerpflichten im Schadens - und Haftungsfall eine „gerichtsfeste“ Organisation der Pflichtenübertragung nachzuweisen ist.
Gerne stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und beraten Sie gern unverbindlich.