Elektrotechnisch unterwiesene Person (EUP)
Eine elektrotechnisch unerwiesene Person (EuP) ist eine Person, die auf den sicheren Umgang mit elektrischen Anlagen und Einrichtungen Ausgebildet wurde.
Die EuP kann nach der Ausbildung die möglichen Gefahren erkennen, welche bei einem unsachgemäßem Umgang mit elektrischem Anlagen und Einrichtungen entstehen können.
Mit der EuP - Ausbildung der Firma Elektro Mahrholdt gilt die elektrotechnisch unerwiesene Person als ausreichend qualifiziert, die ihr übertragenen Aufgaben fachgerecht durchzuführen, mögliche Gefahren zu erkennen und damit die Zielsetzung "Null - Unfälle" zu erreichen.
Die Ausbildung basiert auf den Durchführungsbestimmungen der DGUV Vorschrift 3, also den BGV A 3 Bestimmungen, dem ArbSchG § 12, sowie der DIN VDE 0105 - 100.
Inhalte der Ausbildung zu elektrotechnisch unterwiesenen Person.
Die Ausbildung zu elektrotechnisch unterwiesenen Person hat folgende Inhalte:
- Grundlagen der Elektrotechnik --> Strom / Spannung / Widerstand!
- Gefahren des elektrischen Stromes!
- Wirkungen des elektrischen Stromes auf den menschlichen Körper!
- Betreten und Arbeiten in abgeschlossenen Anlagen und Betriebsmitteln!
- Schutzmaßnahmen gegen gefährliche Körperströme, insbesondere beim direkten und indirekten Berühren!
- Gefahrloses Arbeiten an Schaltschränken!
- Gefahrloses Auswechseln von Sicherungseinsätzen!
- Gefahrloses Inbetriebnehmen von Steuerstromkreisen und Laststromkreisen!
- Maßnahmen zur Unfallverhütung!
- Zielsetzung "Nullunfälle"!
- Schutzeinrichtungen!
- Die VDE Bestimmungen 0105 - 100, insbesondere der 5 - Sicherheitsregeln!
- Sicherheitsgerechtes Verhalten bei Fehlern und elektrischen Unfällen!
- Persönliche Schutzmittel beim Arbeiten an elektrischen Anlagen!
Jeder Teilnehmer erhält einen Fachkundenachweis, aus welchem hervorgeht, dass der Teilnehmer die Ausbildung zur elektrotechnisch unerwiesenen Person absolviert hat und die Ausbildung nach den Unfallverhütungsvorschriften, dem Arbeitsschutzgesetz, den technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), den DIN VDE 0105 – 100, den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften BGV A 3 und BGV A 1 § 4, sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durchgeführt wurde.
Jahresunterweisung für elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP) zum Erhalt der Fachkunde
Durch die Jahresunterweisung werden die erlangten Kenntnisse und Fähigkeiten der EUP - Ausbildung aufgefrischt, erhalten und vertieft. Es werden Aktualisierungen und Neuerungen der Unfallverhütungsvorschriften, sowie der VDE Normen erklärt und angesprochen.
Wie die EuP - Ausbildung selbst basiert die Jahresunterweisung auf den Durchführungsbestimmungen der DGVU Vorschrift 3, also den BGV A 3 Bestimmungen, dem ArbSchG § 12, sowie der DIN VDE 0105 - 100.
Die Jahresunterweisung ist gemäß ArbSchG und den DGUV Vorschriften genauso erforderlich wie die Schulung zur EuP selbst, um die Zielsetzung "Null - Unfälle" dauerhaft sicherzustellen und den Erhalt der Fachkunde zu sichern. Eine Jahresunterweisung ist daher unerlässlich.