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Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EffT)

 Durch die Handwerksordnung ist es möglich, sich zusätzlich seiner zu seiner Berufsausbildung noch zur Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten (EffT) weiterzubilden.

Die Ausbildung gilt für gleichartige, sich wiederholende elektrotechnische Arbeiten an abgeschalteten Niederspannungsanlagen bis 1000 Volt Wechselspannung, bzw. 1500 Volt Gleichspannung, welche vom Unternehmer in einer Arbeitsanweisung festgelegt sind.

Die festgelegte Tätigkeit ist also auf bestimmte, fest definierte Aufgaben beschränkt. Es muss eine Routinearbeit sein, die bei der Ausübung des eigentlichen Berufes regelmäßig mit auftritt.
Beispielsweise kann ein Tischler Geselle, der für ein Küchenstudio Küchen beim Kunden aufbaut, den Anschluss der Elektrogeräte nach der Zusatzausbildung zur EffT selbst vornehmen,  anstatt eines (zusätzlich anwesenden) Elektrikers.

Zu den Aufgaben einer EffT zählen unter anderem folgende Punkte

  • Elektrische Hausgeräte montieren und demontieren
  • Anschlussleitungen verlängern
  • Vorkonfektionierte Teile nach DIN VDE-Vorschriften anschließen, zB. an Heizungs und Lüftungsanlagen
  • Prüfungen, sowie Wiederholungsprüfungen elektrischer Betriebsmittel
  • Beleuchtungsanlagen installieren

Die Ausbildung zur EffT wird speziell auf den jeweiligen Teilnehmerkreis abgestimmt.

Als Voraussetzung eine abgeschlossene Berufsausbildung, oder eine mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung.